Weiterbildung & Fortbildung im Bereich Energietechnik
Unsere Weiterbildungen im Bereich Energietechnik:
Abschnitt 7 der TRGS 529 schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe mit Stand vom Mai 2024 vor, dass Betreiber von Biogasanlagen aufgrund potenzieller Gefahrensituationen fachkundige Personen für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen bestellen müssen.
Die TRGS 529 mit Stand vom Mai 2024 schreibt eine Qualifizierungspflicht für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen in Biogasanlagen fest. Dieses Erfordernis wird von der TRAS 120 ergänzt.
Die Schulung vermittelt den Teilnehmern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für Instandhaltungsabreiten an Biogasanlagen. Der Erwerb der spezifischen Fachkunde wird in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachgewiesen.
Die für den Erhalt der spezifischen Fachkunde nötige Kenntnisauffrischung zu Themen wie Gefährdungen in Biogasanlagen oder Schutzmaßnahmen in Instandhaltungsarbeiten werden in diesem Lehrgang vermittelt und in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle überprüft.
Die Fortbildung dient dem Erhalt der Kenntnisse für das Bedienen von Schaltanlagen bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung).
Das auf den Grundlehrgang aufbauende Seminar vermittelt den Teilnehmern Kenntnisse über Besonderheiten ausgewählter Kesselarten und Verbrennungssysteme – Wasserrohrkessel sowie Dampfkessel mit Abfall- und Ersatzbrennstoffen bzw. Kohlefeuerung und Sonderbrennstoffen (Müllfeuerung). Das erlangte kompakte Wissen befähigt sie zum sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb dieser speziellen Kesselanlagen.
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden eine allgemeinverständliche Einführung in die Photovoltaik, erläutert die Funktionsweise, geht auf Anlagenaufbau und Anlagenkonzepte von Photovoltaikanlagen und deren rechtliche Grundlagen und Wirtschaftlichkeit ein.
Die Teilnehmer werden befähigt, eine Anlage (Großwasserraumkessel, Schnelldampferzeuger mit Erdgas- bzw. Heizöl-EL-Feuerung) nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu betreiben.
Biogasanlagen sind in der Regel genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen.
Ziel des Seminars ist die Auffrischung und Aktualisierung fachlicher Kenntnisse der Teilnehmer. Dabei werden Informationen zum aktuellen Stand der technischen und gesetzlichen Änderungen im Bereich der Sicherheitsvorschriften sowie zur Prüfung, Wartung und Reparatur von Kesselanlagen vermittelt.
Die Zahl der Biogasanlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Anlagenfahrer ihrer Verantwortung und Pflichten sowie möglichen Gefahren nicht immer im vollen Maße bewusst sind.