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Grundlehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erwerb der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung nach TRGS 529 Abschnitt 7.3

09.09.2026 - 10.09.2026
Erfurt
900,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
1.071,00 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
Namen und Anzahl der Teilnehmer können Sie im Warenkorb während des Bestellprozesses eingeben
Anzahl der Teilnehmer
 

Veranstaltungsnummer: EUUT030.04

Preisdetails:

Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.

Seminar:
900,00 €
Nettopreis:
900,00 €
zzgl. 19 % MwSt.:
171,00 €
Endpreis (Brutto)
inkl. 19 % MwSt.:
1.071,00 €
 

Die Schulung vermittelt den Teilnehmern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für Instandhaltungsabreiten an Biogasanlagen. Der Erwerb der spezifischen Fachkunde wird in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachgewiesen.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Instandhaltungsfirmen bzw. von Biogasanlagenbetreibern, die entsprechende Instandhaltungsarbeiten an Biogasanlagen durchführen und die dafür notwendige spezifische Fachkunde erwerben wollen

Seminarinhalt

Allgemeine Kenntnisse 

  • Grundlagen des Gefahrstoffrechts
  • Inhalte und Ziele der GefStoffV und der TRGS 529
  • Grundlagen des Betriebssicherheitsrechts
  • Inhalte und Ziele der TRBS 1112 und der TRBS 1112 Teil 1
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen (Instandhaltung)

Gefährdungen in Biogasanlagen  

  • Technik von Anlagen zur Erzeugung von Biogas
  • Übersicht über wesentliche Gefährdungen in Biogasanlagen
  • Gefährdungen durch Biogas

Grundlegende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten 

  • Gefährdungsbeurteilung für gefährliche Arbeitsverfahren
  • Freigabeverfahren
  • Aufsichtsführung bei gefährlichen Arbeitsverfahren
  • Sicherungsposten
  • Einweisung und Unterweisung
  • Alleinarbeit
  • Besondere Pflichten bei der Zusammenarbeit von mehreren Arbeitgebern
  • Brände, Explosionen, Stofffreisetzungen
  • Gesundheitsschutz, persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Weiterführende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten

  • Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz
  • Verwendung von besonderen Arbeits- und Hilfsmitteln: Krane, hochziehbare Personenaufnahmemittel, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Leitern
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Personenrettung, Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe 

  • Retten aus Höhen und Tiefen
  • Personenrettungskonzepte
  • Giftinformationszentren
  • Organisation und Einrichtungen der Ersten Hilfe
  • Beseitigen von Verunreinigungen
  • Löschen von Bränden
  • Alarmplan und Feuerwehrplan

Arbeitshilfen

  • Handlungshilfen (Checklisten, Muster-Gefährdungsbeurteilungen)

Spezifische Inhalte der TRAS 120

Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis



Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?

Teilnahmebescheinigung

15 Seminarstunden
2 Tage

zzgl. schriftlicher Lernerfolgskontrolle 

8:30 bis 16:00 Uhr

VDSI Punkte Arbeitsschutz : 0
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0

Soweit eine Fortbildungsmaßnahme vor der Bekanntgabe der novellierten TRGS 529 für fachkundige Personen nach TRGS 529 Anhang 3.1 (bislang: Anlage 3) nachgewiesen werden kann, kann die erste Fortbildung im Rahmen eines eintägigen Fortbildungskurses (mit schriftlicher Lernerfolgskontrolle) erfolgen. 

Der Arbeitgeber hat nach TRGS 529 Abschnitt 7.4 Abs. 2 sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen mindestens alle vier Jahre an wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug zu den Inhalten der jeweiligen Anhänge (3.1, 3.2, 3.3) teilnehmen.

Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.

TRGS 529: So verbessern die neuen Regelungen die Betriebssicherheit von Biogasanlagen

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Die für den Erhalt der spezifischen Fachkunde nötige Kenntnisauffrischung zu Themen wie Gefährdungen in Biogasanlagen oder Schutzmaßnahmen in Instandhaltungsarbeiten werden in diesem Lehrgang vermittelt und in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle überprüft.

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Freie Plätze : 100
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Abschnitt 7 der TRGS 529 schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe mit Stand vom Mai 2024 vor, dass Betreiber von Biogasanlagen aufgrund potenzieller Gefahrensituationen fachkundige Personen für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen bestellen müssen.

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Freie Plätze : 100

Die TRGS 529 mit Stand vom Mai 2024 schreibt eine Qualifizierungspflicht für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen in Biogasanlagen fest. Dieses Erfordernis wird von der TRAS 120 ergänzt.

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Freie Plätze : 100
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Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen. 

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Freie Plätze : 100
Präsenz

Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.

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