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Fortbildungslehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erhalt der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung nach TRGS 529 Abschnitt 7.3, 7.4 Abs. 2

11.09.2026 - 11.09.2026
Erfurt
595,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
708,05 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
Namen und Anzahl der Teilnehmer können Sie im Warenkorb während des Bestellprozesses eingeben
Anzahl der Teilnehmer
 

Veranstaltungsnummer: EUUT031.04

Preisdetails:

Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.

Seminar:
595,00 €
Nettopreis:
595,00 €
zzgl. 19 % MwSt.:
113,05 €
Endpreis (Brutto)
inkl. 19 % MwSt.:
708,05 €
 

Die für den Erhalt der spezifischen Fachkunde nötige Kenntnisauffrischung zu Themen wie Gefährdungen in Biogasanlagen oder Schutzmaßnahmen in Instandhaltungsarbeiten werden in diesem Lehrgang vermittelt und in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle überprüft.

Zielgruppe

Fachkundige Personen für Instandhaltungsarbeiten in Biogasanlagen, die ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen sowie aktualisieren und damit ihre spezifische Fachkunde erhalten wollen.

Seminarinhalt

Aktuelle Entwicklungen

  • Entwicklungen im staatlichen Recht, in den Schriften der Unfallversicherungsträger und im Regelwerk der technischen Verbände
  • Aktuelles Unfall- und Berufskrankheitengeschehen
  • Weiterentwickelte und neue Technik von Anlagen zur Erzeugung von Biogas

Kenntnisauffrischung und Wissensaktualisierung, Wiederholung ausgesuchter Inhalte

  • Allgemeine Kenntnisse (Grundlagen des Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrechts, Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung)
  • Gefährdungen in Biogasanlagen
  • Grundlegende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten (Einweisung und Unterweisung, Brände, Explosionen, Stofffreisetzungen, Gesundheitsschutz, PSA)
  • Weiterführende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten (bei Bedarf: Schutz gegen Absturz, besondere Arbeits- und Hilfsmitteln, elektrische Anlagen und Betriebsmitteln)
  • Personenrettung, Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
  • Arbeitshilfen
  • Spezifische Inhalte des TRAS 120

Erfahrungsaustausch

Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis



Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?

Teilnahmebescheinigung

8 Seminarstunden
1 Tag

zzgl. schriftlicher Lernerfolgskontrolle 

8:30 bis 16:00 Uhr

Erfolgreich abgeschlossener Grundlehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erwerb der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung nach TRGS 529 Abschnitt 7.3

VDSI Punkte Arbeitsschutz : 0
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0

Soweit eine Fortbildungsmaßnahme vor der Bekanntgabe der novellierten TRGS 529 für fachkundige Personen nach TRGS 529 Anhang 3.1 (bislang: Anlage 3) nachgewiesen werden kann, kann die erste Fortbildung im Rahmen eines eintägigen Fortbildungskurses (mit schriftlicher Lernerfolgskontrolle) erfolgen. 

Der Arbeitgeber hat nach TRGS 529 Abschnitt 7.4 Abs. 2 sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen mindestens alle vier Jahre an wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug zu den Inhalten der jeweiligen Anhänge (3.1, 3.2, 3.3) teilnehmen.

Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.

TRGS 529: So verbessern die neuen Regelungen die Betriebssicherheit von Biogasanlagen

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Freie Plätze : 100
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Die Schulung vermittelt den Teilnehmern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für Instandhaltungsabreiten an Biogasanlagen. Der Erwerb der spezifischen Fachkunde wird in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachgewiesen.

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Freie Plätze : 100
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Abschnitt 7 der TRGS 529 schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe mit Stand vom Mai 2024 vor, dass Betreiber von Biogasanlagen aufgrund potenzieller Gefahrensituationen fachkundige Personen für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen bestellen müssen.

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Freie Plätze : 100

Die TRGS 529 mit Stand vom Mai 2024 schreibt eine Qualifizierungspflicht für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen in Biogasanlagen fest. Dieses Erfordernis wird von der TRAS 120 ergänzt.

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Freie Plätze : 100
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Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen. 

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Freie Plätze : 100
Präsenz

Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.

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