Qualität und Sicherheit: Weiterbildung für die Lebensmittelindustrie
Die Lebensmittelindustrie steht für höchste Ansprüche an Qualität, Hygiene und Sicherheit. Diese Faktoren bilden die Grundlage für stabile Produktionsprozesse, den Schutz der Verbraucher und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Ebenso essenziell ist ein wirksames Qualitätsmanagement, das alle Abläufe im Blick behält, Risiken minimiert und die kontinuierliche Verbesserung fördert. Damit Anlagen sicher betrieben werden können, braucht es qualifiziertes Fachpersonal mit fundiertem Know-how in Elektrotechnik und Anlagentechnik. Gleichzeitig sichern Experten für Arbeitssicherheit und Brandschutz den Schutz von Mitarbeitenden und sorgen dafür, dass betriebliche Abläufe nicht ins Stocken geraten. Mit praxisnahen Weiterbildungen stärken Sie gezielt die Kompetenzen Ihres Teams.
Die TÜV Akademie unterstützt Sie dabei mit Erfahrung und Branchenkenntnis. Jetzt Weiterbildung buchen und Fachwissen nachhaltig sichern.
Arbeitssicherheit
Der Grundlehrgang vermittelt das zur Gewährleistung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter notwendige Wissen, veranschaulicht theoretische Grundlagen anhand ausgewählter Praxisbeispiele und bietet ausreichend Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Der Lehrgang setzt sich zusammen aus Elementen zur Wissensvermittlung, Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Aufbauend auf einer bereits absolvierten Grundausbildung festigen und aktualisieren die Teilnehmer ihre Kenntnisse.
Die Teilnehmer erlernen die Planung und Durchführung der Verwaltung, Kalibrierung und Justierung sowie der metrologischen Bestätigung, um als Prüfmittelverantwortlicher (PMV) fachgerecht und wirtschaftlich arbeiten zu können. Beherrschte Prozesse im Rahmen von Messmanagementsystemen (DIN EN ISO 10012) - das schließt auch Prüfmittelüberwachung ein - sind eine wichtige Voraussetzung für die Anwendung geeigneter/fähiger Prüfmittel.
Anlagentechnik
Die Teilnehmer werden befähigt, eine Anlage (Großwasserraumkessel, Schnelldampferzeuger mit Erdgas- bzw. Heizöl-EL-Feuerung) nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu betreiben.
Hygiene
Fachpersonal mit fundiertem Wissen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist für alle hygienerelevanten Einrichtungen von immenser Bedeutung.
Zu den wesentlichen Aufgaben von Hygienebeauftragten gehört u. a. die Überwachung der Einhaltung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hygienestandards und des Konzepts zur Produktsicherheit (HACCP).
Das Seminar beleuchtet die Themen Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz. Die Teilnehmer beschäftigen sich dabei mit den Grundlagen der HSE-Philosophie, vertiefen ihre Kenntnisse in den drei Schutzbereichen und erhalten Hinweise zum integrativen Zusammenführen der Prozesse bis hin zu einem integrierten Managementsystem.
Der Gesetzgeber verlangt die vollständige Umsetzung der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
Brandschutz
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Der bautechnische Brandschutz ist als Gesamtheit aller bautechnischen, baugestalterischen und auch funktionsplanerischen Maßnahmen zu verstehen, deren Zielstellung in der Vermeidung und Unterbindung von Brandentstehung sowie der Reduzierung einer gefährlichen Brandausbreitung ist.
Elektrotechnik
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Gemäß DGUV V 3 und der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln" ist der Unternehmer für das Prüfen der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsmittel verantwortlich.
Gemäß DGUV V 3 und der DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 ist der Unternehmer für das regelmäßige Prüfen der elektrotechnischen Anlagen verantwortlich.
Die DGUV V 3 schreibt vor, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Anleitung und Aufsicht verrichtet werden dürfen.
In der betrieblichen Praxis sind die Geschäftsführer/Unternehmer oftmals selbst keine Elektrofachkräfte und können somit die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, um sicher definierte Aufgaben an oder in der Nähe von elektrischen Arbeitsmitteln auszuführen. Es werden Gefahren des elektrischen Stromes, nötige Schutzmaßnahmen und die möglichen Aufgaben besprochen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernommen werden können.
Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
Der Lehrgang informiert die Teilnehmer über sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen sowie Anforderungen an Ausrüstung und Qualifikation, die notwendig sind, um Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung ausführen zu dürfen.
Gefahrstoffe
Die Gefährdungsbeurteilung muss Punkte, wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauer, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermitteln und bewerten.
Ziel des Seminars ist die Auffrischung und Aktualisierung fachlicher Kenntnisse der Teilnehmer. Dabei werden u. a. Informationen zu gesetzlichen Änderungen im Bereich der Gefahrstoffverordnung vermittelt. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit zum kollegialen Erfahrungsaustausch.
Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen.