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Grundlehrgang: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle - Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 Nr. 5.2

21.09.2026 - 24.09.2026
Leipzig
995,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
1.184,05 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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Veranstaltungsnummer: EUUT023.22

Preisdetails:

Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.

Seminar:
995,00 €
Nettopreis:
995,00 €
zzgl. 19 % MwSt.:
189,05 €
Endpreis (Brutto)
inkl. 19 % MwSt.:
1.184,05 €
 
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den gesetzlichen Regelungen zu genügen. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, eine geordnete Sammlung ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt zu ermöglichen.

Zielgruppe

Mitarbeiter in stationären und mobilen Sammelstellen und Zwischenlagern im Sinne der TRGS 520

Inhalt

  • Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen 
  • Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Auszügen 
  • Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen 
  • Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden 
  • PSA 
  • Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen 
  • Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle 
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?

Teilnahmebescheinigung

25 Seminarstunden
3 Tage

zzgl. Prüfung
08:30 bis 16:30 Uhr
VDSI Punkte Arbeitsschutz : 2
VDSI Punkte Brandschutz : 1
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 2

Voraussetzung zum Erwerb der Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 1 und Abs. 3.

  • Chemiespezifische Fachausbildung (z.B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
  • Ersthelferausbildung
  • Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 

Fachkräfte müssen mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle 2 Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden.

Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Thüringen.

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