Beauftragte Person
Fragen und Antworten zur "Beauftragten Person"
Was ist eine „Beauftragte Person“?
„Beauftragte Personen“ werden in Unternehmen und Einrichtungen benannt. Sie agieren in eigener Verantwortung und erfüllen dabei eigenständig die ihnen übertragengen Pflichten für das Unternehmen. Die Bestellung zur „Beauftragten Person“ hat vom Unternehmer grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Weitere Regelungen zum Begriff „Beauftragte Person“ sind in den §§ 14 StGB (Strafgesetzbuch) / § 9 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) dargelegt.
Welche „Beauftragte Person“ benötigt mein Unternehmen?
Der Einsatz von „Beauftragten Personen“ ist von den jeweiligen Aufgaben des Unternehmens bzw. der Einrichtung abhängig. Je nach spezifischen Produktionstechnologien bzw. Aufgabengebieten sind verschiedene „Beauftragte Personen" zu bestellen. Das Team der Bildungsberatung der TÜV Akademie GmbH ist bei der Auswahl der passenden Weiterbildung gern behilflich und steht Ihnen beratend zur Seite. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktmöglichkeiten.
Welche Aufgaben nimmt eine „Beauftragte Person“ wahr?
Die Aufgaben einer „Beauftragten Person“ richten sich zunächst nach rechtlichen Grundlagen. Zudem können die Bedingungen im Unternehmen und dessen Arbeitsabläufe sehr unterschiedlich sein, woraus sich jeweils verschiedene konkrete Aufgaben ergeben. Sobald sich ein Unternehmen in bestimmten Tätigkeitsfeldern bewegt, sind „Beauftragte Personen" sogar gesetzlich vorgeschrieben – so zum Beispiel beim Umgang mit Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragter) und Gefahrstoffen oder mit Abfall (Abfallbeauftragter).
Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, um die Aufgabe als „Beauftragte Person“ wahrnehmen zu können?
Die Qualifikationen, die eine „Beauftragte Person“ nachweisen muss, richten sich nach dem auszuführenden Aufgabengebiet und können somit sehr unterschiedlich sein. In den gesetzlichen Vorgaben und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk werden die vorzuweisenden Kenntnisse beschrieben. Da die „Beauftragte Person“ mit hoher Eigenverantwortung im Unternehmen agiert, ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Aufgabenerfüllung. Wir beraten Sie gern zu einem passenden Seminar.
Wie bestelle ich eine „Beauftragte Person“?
„Beauftragte Personen“ müssen grundsätzlich vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen internen oder externen Mitarbeiter handelt. Die schriftliche Beauftragung muss einer gewissen juristischen Form entsprechen. Weiterhin muss in der Beauftragung / Bestellung genau definiert werden, welche Tätigkeiten die Person übernehmen soll und welche Kenntnisse / Qualifikationen sie dazu berechtigt, das Tätigkeitsfeld auszuführen. Diese notwendigen Qualifikationen sind nachzuweisen und ggf. in speziellen Einsatzsituationen vorzulegen. In bestimmten Fällen kann darüber hinaus eine Zustimmung der zuständigen Behörden notwendig sein.
Pflichtenübertragung einfach gemacht: In unserem Servicebereich finden Sie ab sofort ausfüllbare Musterformulare zur Pflichtenübertragung für zahlreiche Beauftragte Personen. Ganz einfach kostenfrei zum Download.
Zu den Formularen
Weiterbildungen und Fortbildungen für "Beauftragte Personen"
Seminare Arbeits- & Gesundheitsschutz
Das Seminar vermittelt alle notwendigen Kenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben eines Arbeitsschutzmanagementbeauftragten – von der Kommunikation über das Normenwissen der DIN EN ISO 45001 bis hin zu Zertifizierung und Auditierung.
Der Grundlehrgang vermittelt das zur Gewährleistung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter notwendige Wissen, veranschaulicht theoretische Grundlagen anhand ausgewählter Praxisbeispiele und bietet ausreichend Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Die Fortbildung dient neben der Wissensauffrischung insbesondere auch dem Erfahrungsaustausch. Ebenso werden dabei die Methodenkompetenz und mögliche Kommunikationssituationen trainiert.
Der Grundlehrgang vermittelt einen umfassenden Überblick zu physikalischen und biologischen Wechselwirkungen, setzt sich mit technischen Themen, insbesondere den verschiedenen Laserklassen, auseinander. gibt wesentliche Hinweise für das praktische Handeln in der Organisation und schließt mit einer Prüfung ab.
Der Fortbildungslehrgang baut auf den grundsätzlichen Inhalten des Grundlehrgangs Laserschutzbeauftragter auf. Neben der Vermittlung von aktuellem Fachwissen, sowohl technisch als auch regulatorisch, werden weiterhin fallweise Basiskenntnisse rekapituliert bzw. trainiert.
Fachpersonal mit fundiertem Wissen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist für alle hygienerelevanten Einrichtungen von immenser Bedeutung.
Nach § 36 Abs. 1 müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen.
Zu den wesentlichen Aufgaben von Hygienebeauftragten gehört u. a. die Überwachung der Einhaltung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hygienestandards und des Konzepts zur Produktsicherheit (HACCP).
Im Rahmen unserer Fortbildung lernen die Teilnehmer die wichtigsten Hygieneregeln kennen. Sie erhalten Hinweise und praktische Tipps zur Umsetzung der notwendigen Vorgaben sowie Argumente zur Einführung der erforderlichen Hygienemaßnahmen.
Im Rahmen unserer Fortbildung lernen die Teilnehmer die wichtigsten Hygieneregeln kennen. Sie erhalten Hinweise und praktische Tipps zur Umsetzung der notwendigen Vorgaben sowie Argumente zur Einführung der erforderlichen Hygienemaßnahmen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Hygienestandards, Desinfektions- und Hygienepläne für ihre Einrichtung zu erstellen und die Mitarbeiter zu hygienebewusstem Handeln zu motivieren.
Die Hygienebeauftragten aktualisieren ihr Wissen und erhalten einen Überblick über praxisrelevante Neuentwicklungen im Bereich Hygiene und Infektionsschutz.
Seminare Qualität
Der modulare Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragter (TÜV®) soll den Verantwortlichen für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) die Grundlagen und Grundsätze des Qualitätsmanagements laut den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 vermitteln, so dass im Unternehmen sichergestellt wird, dass die Qualitätsanforderungen erfüllt werden und die Prozesse beabsichtigte, optimale und effiziente Ergebnisse liefern.
Die Teilnehmer lernen die gesetzlichen und normativen Anforderungen kennen. Durch praktische Beispiele und Gruppenarbeiten werden die Kenntnisse vertieft und Lösungen zur Umsetzung für das eigene Unternehmen aufgezeigt.
Die Medizinproduktebeauftragten aktualisieren ihr Wissen und erhalten einen Überblick über praxisrelevante Neuentwicklungen im Bereich des Qualitätsmanagements für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinprodukten und der DIN EN ISO 13485.
Speziell ausgebildete Produktsicherheitsbeauftragte sichern Produktqualität und vermeiden produktsicherheitsrelevante Fehler bei der Herstellung entlang der gesamten Lieferkette.
Die Schulung vermittelt die notwendigen Basiskenntnisse, um als Produktsicherheits- und Produktkonformitätsbeauftragter eingesetzt werden zu können und in dieser Funktion entsprechende Aufgaben zu übernehmen.
Während des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer eine praxisbezogene Anleitung und Hilfsmittel für ihre betriebliche Tätigkeit, die so mit der nötigen Professionalität und dem entsprechenden aktuellem Know-how ausgeführt werden kann.
Damit erhalten die Teilnehmer wertvolle Anregungen und Hinweise für die sichere Wahrnehmung ihrer Rollen/Aufgaben im Zusammenhang mit der Lenkung der Produktsicherheit und -konformität im Unternehmen sowie zu typischen Haftungsfragen.
Die Teilnehmer erlernen die Planung und Durchführung der Verwaltung, Kalibrierung und Justierung sowie der metrologischen Bestätigung, um als Prüfmittelverantwortlicher (PMV) fachgerecht und wirtschaftlich arbeiten zu können. Beherrschte Prozesse im Rahmen von Messmanagementsystemen (DIN EN ISO 10012) - das schließt auch Prüfmittelüberwachung ein - sind eine wichtige Voraussetzung für die Anwendung geeigneter/fähiger Prüfmittel.
Die Prüfmittelbeauftragten aktualisieren ihr Wissen und erhalten einen Überblick über praxisrelevante Neuentwicklungen im Bereich des Prüfmittelmanagements.
Seminare Datenschutz
Im Seminar erlangen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagenkenntnisse für die Ausübung der Funktion eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Stellung des Datenschutzbeauftragten und seine Pflichten werden ausführlich anhand praktischer Beispiele besprochen. Die Referenten gehen auf aktuelle Herausforderungen im Datenschutz ebenso ein wie auf die Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen.Die Teilnehmer erhalten wertvolle Hinwiese zu geeigneten Hilfsmitteln für die Umsetzung der besprochenen Themen in die betriebliche Praxis. Durch das Absolvieren einer schriftlichen Prüfung, die zum Erwerb eines Personenzertifikats führt, belegen die Teilnehmer ihr Wissen.
Die Datenschutzbeauftragten aktualisieren ihr Wissen und erhalten einen Überblick über praxisrelevante Neuerungen im Bereich Datenschutz.
Seminare Brandschutz & Gebäudetechnik
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich.
Der im Grundlehrgang erworbene Wissens- und Kenntnisstand zum Brandschutz muss stetig gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und ausgebaut werden.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse zu den Sicherheitsanforderungen, die die aktuellen technischen Regeln für den Betrieb von Aufzugsanlagen vorschreiben.
Seminare Logistik & Verkehr
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der über einen gültigen IHK-Schulungsnachweis verfügen muss.
In der Vorbereitungsschulung erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich zu Neuregelungen im Bereich GGVSEB und des ADR zu informieren und ihre fachlichen Kenntnisse aufzufrischen bzw. zu aktualisieren.
Gefahrgutbeauftragte müssen ausgebildet und schriftlich bestellt werden für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und See.
Der Lehrgang betrifft Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR/RID Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- bzw. Schienenverkehr haben.
Seminare Energie & Umwelt
Eine wichtige Funktion bei Einführung und Aufrechterhaltung eines EnMS kommt dem Energiemanagementbeauftragten zu: Er unterstützt den Energiemanager bei anfallenden organisatorischen sowie administrativen Aufgaben und ist für die praktische Umsetzung und Überwachung der Arbeiten zuständig.
Die SpaEfV definiert Anforderungen an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, um Steuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG in Anspruch zu nehmen. Die SpaEfV fordert ein Testat als Nachweis über die Einführung bzw. den Betrieb eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Die Teilnehmer lernen im Kurs die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 kennen und erhalten Erläuterungen, wie sich umweltbezogene Prozesse gestalten, überwachen und verbessern lassen.
Umweltbeauftragte, Umweltmanager, Umweltauditoren oder sonst mit dem betrieblichen Umweltschutz betraute Personen haben in der täglichen Praxis mit einer Vielzahl von umweltrechtlichen Fragestellungen zu tun.
Durch die AbfBeauftrV wurde der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erweitert.
Die Teilnehmer erhalten im Seminar die für ihre tägliche Arbeit notwendigen Informationen und Anleitungen zum Vollzug des Abfallrechts, um die Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten und somit effektiv sowie nachhaltig tätig sein zu können.
Der behördlich nach Anhang II der 5. BImSchV anerkannte Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen, um als Immissionsschutzbeauftragter rechtskonform agieren zu können. Daneben werden wichtige technisch-wissenschaftliche Hintergründe zum Immissionsschutz vermittelt.
Die Teilnehmer erfüllen ihre gesetzliche Pflicht zur Fortbildung gemäß § 9 der 5. BImSchV und werden dabei über Neuerungen und Erfahrungen zum Thema Immissionsschutz informiert.
Die erforderliche Fachkunde nach § 66 WHG erwerben die Teilnehmer in diesem Lehrgang. Sie werden auf ihre zukünftigen Aufgaben, Pflichten und Rechte als Gewässerschutzbeauftragter optimal mit praxisnahen Beispielen vorbereitet.
Mit dem Besuch dieses Lehrgangs erfüllen die Teilnehmer zugleich ihre gemäß § 66 WHG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 BImSchG und § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV bestehende gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht zur Aufrechterhaltung ihrer Fachkunde.
Die Gefährdungsbeurteilung muss Punkte, wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauer, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermitteln und bewerten.
Ziel des Seminars ist die Auffrischung und Aktualisierung fachlicher Kenntnisse der Teilnehmer. Dabei werden u. a. Informationen zu gesetzlichen Änderungen im Bereich der Gefahrstoffverordnung vermittelt. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit zum kollegialen Erfahrungsaustausch.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen und definiert die wassergefährdenden Stoffe.