Weiterbildung für Kfz-Werkstätten
Als kompetenter Dienstleister bietet der TÜV Thüringen Kfz-Werkstätten mehr als nur Haupt- und Abgasuntersuchung. Er findet Lösungen, um die Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Gesetzeskonformität von Kfz-Werkstätten sicher zu stellen.
Dafür bietet die TÜV Thüringen Akademie GmbH ein ganzes Bündel von Weiterbildungen und Qualifizierungen von A wie Arbeitssicherheit bis Z wie (Personen-)Zertifizierung an. Mit maßgeschneiderten Angeboten und verlässlichem Service sorgen wir dafür, dass sich Ihr Unternehmen auf sein Kerngeschäft konzentrieren und erfolgreich am Markt entwickeln kann.
Umgang mit Hochvoltsystemen & Lithiumbatterien
Die im August 2021 erschienene DGUV Information 209-093 schreibt die Qualifizierungserfordernisse von Personen fest, die Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen und deren Komponenten ausführen.
Im Laufe des Kurses erfahren die Teilnehmer wie die HV-Komponenten aufgebaut sind, welche Reparaturmöglichkeiten zur Verfügung stehen und wo sich in der Regel vorhandene Messpunkte für die Prüfarbeiten befinden.
Die Qualifikation nach Stufe 3S befähigt die Teilnehmer, die bereits über die Fachkunde nach Stufe 2S verfügen, zur Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten.
Der Lehrgang betrifft Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR/RID Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- bzw. Schienenverkehr haben.
Lithiumbatterien und Batteriezellen sind Teil vieler elektronischer Geräte. Sie wirken ungefährlich, können sich jedoch bei der Beförderung überhitzen und entzünden.
Das speziell für Rettungskräfte konzipierte Seminar stellt die Grundlagen der Elektro- und Hybridtechnik in Automobilen sowie die sicherheitsrelevanten Aspekte dar.
Arbeitssicherheit / Gefährdungsbeurteilung
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Hebebühnen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Die Schulung vermittelt die für die Bestellung zur befähigten Person notwendigen vertieften regalspezifischen Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit, Rechtsgrundlagen und rechtssicherer Dokumentation.
Im Fortbildungskurs erneuern sowie vertiefen die Teilnehmer bereits vorhandenes Wissen und bringen ihre Kenntnisse zum Stand der Technik auf den aktuellen Standard. Typische Gefährdungen und Schadensfälle werden wiederholt besprochen, was die Teilnehmer zusätzlich sensibilisiert.
Auf Basis der DGUV I 208-016 und der TRBS 1203 bildet dieser Lehrgang zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten aus. Die Teilnehmer erlangen die notwendigen Kenntnisse, um diese Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu können.
Der Fortbildungskurs vermittelt den Teilnehmern entsprechende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik. Das vorhandene Wissen wird vertieft und aktualisiert. Die wiederholende Erläuterung typischer Gefährdungen sensibilisiert die Teilnehmer zusätzlich.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die ihnen obliegende Verantwortung als Führungskraft im Arbeitsschutz zu erkennen und in der praktischen Tätigkeit wahrzunehmen. Sie nutzen ihr Wissen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie für das Erreichen störungsfreier Betriebsabläufe.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Teilnehmer beschäftigen sich mit den gesetzlichen Grundlagen, lernen die rechtlichen Anforderungen an eine aussagefähige und korrekte GBU kennen und setzen sich mit anerkannten Konzepten zu deren Erstellung auseinander.
Das Seminar setzt sich mit Ursache und Wirkung von psychischen Belastungen und deren Folgen auseinander. Es werden geeignete Methoden und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorgestellt, ebenso wie auch wirksame Maßnahmen zu einer gesunden Arbeitsgestaltung. Praxisbeispiele runden die Wissensvermittlung ab.
Der Grundlehrgang vermittelt das zur Gewährleistung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter notwendige Wissen, veranschaulicht theoretische Grundlagen anhand ausgewählter Praxisbeispiele und bietet ausreichend Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Die Fortbildung dient neben der Wissensauffrischung insbesondere auch dem Erfahrungsaustausch. Ebenso werden dabei die Methodenkompetenz und mögliche Kommunikationssituationen trainiert.
Die Teilnehmer erwerben in dieser Schulung den Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern, Kommissioniergeräten, usw.). Die DGUV V 68 nimmt die Unternehmer in die Pflicht, laut § 7 Abs. 1 nur Personen mit dem Führen von Flurförderzeugen zu beauftragen, die eine entsprechende Befähigung nachweisen können.
Brandschutz
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht.
Neuland wird mit der Klassifizierungsnorm für Türen und Tore mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften betreten, aber auch die Produktnormen "Türen” und "Tore” bedeuten Abschied nehmen von Gewohntem.
Management / Werkstattorganisation
Die Datenschutzbeauftragten aktualisieren ihr Wissen und erhalten einen Überblick über praxisrelevante Neuerungen im Bereich Datenschutz.
Das Seminar legt den Grundstein für die Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten, es zeigt Fallstricke im Datenschutz auf und schafft durch Praxisbeispiele das Problembewusstsein für datenschutzrelevante Situationen im eigenen Arbeitsumfeld.
IT-Systeme sind häufiger denn je Angriffen ausgesetzt. Cyberkriminelle versuchen mit immer neuen Mitteln und auf unterschiedlichste Weise Daten von Unternehmen abzugreifen.
Cyberangriffe auf Firmennetzwerke, durch die Kriminelle an geschäftskritische Informationen gelangen, verursachen immense Schäden für Umsatz und Reputation des Unternehmens.
Das Seminar vermittelt kompakt Kenntnisse zu den Erfolgsfaktoren effektiver virtueller Führung. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Praxishinweise, wie trotz räumlicher Entfernung eine persönlich und wirtschaftlich erfolgreiche Führungs- und Zusammenarbeit möglich ist.
Jeder Eigentümer von Immobilien ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit der Objekte Sorge zu tragen. Verkehrssicherheit bedeutet, dass das Gebäude und die Außenanlagen durch Dritte unbedenklich genutzt werden können.
Gute neue Mitarbeiter zu gewinnen und vorhandene zu halten, gelingt in Betrieben mit strukturierten Abläufen und hoher Mitarbeiterzufriedenheit erheblich besser.
Umweltschutz
Das Seminar beleuchtet die Themen Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz. Die Teilnehmer beschäftigen sich dabei mit den Grundlagen der HSE-Philosophie, vertiefen ihre Kenntnisse in den drei Schutzbereichen und erhalten Hinweise zum integrativen Zusammenführen der Prozesse bis hin zu einem integrierten Managementsystem.
Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 - Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle - besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen.