Weiterbildung für Verwaltungen und Institutionen
Daten und Digitales
Im Seminar erlangen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagenkenntnisse für die Ausübung der Funktion eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Stellung des Datenschutzbeauftragten und seine Pflichten werden ausführlich anhand praktischer Beispiele besprochen. Die Referenten gehen auf aktuelle Herausforderungen im Datenschutz ebenso ein wie auf die Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen.Die Teilnehmer erhalten wertvolle Hinwiese zu geeigneten Hilfsmitteln für die Umsetzung der besprochenen Themen in die betriebliche Praxis. Durch das Absolvieren einer schriftlichen Prüfung, die zum Erwerb eines Personenzertifikats führt, belegen die Teilnehmer ihr Wissen.
IT-Systeme sind häufiger denn je Angriffen ausgesetzt. Cyberkriminelle versuchen mit immer neuen Mitteln und auf unterschiedlichste Weise Daten von Unternehmen abzugreifen.
Cyberangriffe auf Firmennetzwerke, durch die Kriminelle an geschäftskritische Informationen gelangen, verursachen immense Schäden für Umsatz und Reputation des Unternehmens.
Die Schulung stellt die praktische Umsetzung der NIS2-Anforderungen in den Mittelpunkt. Die Teilnehmer lernen Aufgaben und Rollenverständnis des NIS-2-Koordinators ebenso kennen wie Aspekte der Schnittstellenkommunikation.
Künstliche Intelligenz
Im Seminar lernen die Teilnehmer, wie sie ChatGPT und Co. in verschiedenen Bereichen ihres Büroalltags einsetzen können, um Aufgaben zu automatisieren, Prozesse zu optimieren und kreative Lösungen zu finden.
Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse zur Funktionsweise von KI-Systemen und zu ihren aktuellen Einsatzmöglichkeiten, aber auch zu den Herausforderungen in der Entwicklung sowie den Grenzen.
Die Veranstaltung vermittelt alle wichtigen Kenntnisse, um als KI-Beauftragter sicher agieren zu können und den rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten.
Im Seminar erhalten die Teilnehmer eine umfassende Einführung in die Programmiersprache Python als Grundwerkzeug für die spätere Datenanalyse und lernen die Entscheidungskriterien für die Datenauswahl und die Datenquellen kennen, die sie für ihre Betrachtung benötigen.
Qualitätsmanagement
Der Kurs vermittelt Kenntnisse zum Aufbau, zur Rolle und Bedeutung eines QM-Systems für ein Unternehmen.
Der modulare Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragter (TÜV®) soll den Verantwortlichen für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) die Grundlagen und Grundsätze des Qualitätsmanagements laut den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 vermitteln, so dass im Unternehmen sichergestellt wird, dass die Qualitätsanforderungen erfüllt werden und die Prozesse beabsichtigte, optimale und effiziente Ergebnisse liefern.
Das Seminar besteht aus zwei Modulen. Im Modul 1 erfahren die Teilnehmer, wie sie das Qualitätsmanagement noch besser auf die Strategie des Unternehmens ausrichten können. Sie lernen im Prozessmanagement Prozesse zu gestalten, zu analysieren und mittels Prozesskennzahlen zu bewerten. Das Ressourcenmanagement beleuchtet Ansätze der Mitarbeiterbefähigung und -motivation.Im 2. Modul lernen sie Möglichkeiten zur Analyse, Bewertung sowie Verbesserung des QMS kennen und wiederholen das Thema Auditierung, Zertifizierung und Akkreditierung. Der Fokus liegt dabei auf der Norm DIN EN ISO 9004 „Qualitätsmanagement – Anleitung zur Erreichung nachhaltigen Erfolgs“ und der darin enthaltenen Methode der Selbstbewertung. Mithilfe dieser Methode, auch Reifegradmodell genannt, können Verbesserungspotentiale und Stärken im QMS erkannt und für die Organisation generiert werden.
Projektmanagement
Der Erfolg von Projekten hängt maßgeblich vom Verständnis der Beteiligten für die Arbeit in einem Projekt ab. Der effektive Umgang mit den Instrumenten des Projektmanagements sichert den Erfolg des Projektes und macht die Projektkosten kalkulierbar.
Das Seminar vermittelt anhand von Beispielen einen Überblick wie komplexe Projektlandschaften systematisch organisiert, strukturiert und gesteuert werden können.
Effiziente Projektsteuerung und konsequentes Projektcontrolling sind Garanten für die Einhaltung der vereinbarten Zielsetzungen des Projektes (Ergebnis, Termin, Budget). Während der Realisierungsphase eines Projektes muss sich die Projektleitung vertieft mit der Steuerung des Projektes auseinandersetzen.
Arbeitssicherheit
Auf Basis der DGUV I 208-016 und der TRBS 1203 bildet dieser Lehrgang zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten aus. Die Teilnehmer erlangen die notwendigen Kenntnisse, um diese Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu können.
Der Fortbildungskurs vermittelt den Teilnehmern entsprechende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik. Das vorhandene Wissen wird vertieft und aktualisiert. Die wiederholende Erläuterung typischer Gefährdungen sensibilisiert die Teilnehmer zusätzlich.
Die Schulung vermittelt die für die Bestellung zur befähigten Person notwendigen vertieften regalspezifischen Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit, Rechtsgrundlagen und rechtssicherer Dokumentation.
Die Teilnehmer beschäftigen sich mit den gesetzlichen Grundlagen, lernen die rechtlichen Anforderungen an eine aussagefähige und korrekte GBU kennen und setzen sich mit anerkannten Konzepten zu deren Erstellung auseinander.
Jeder Eigentümer von Immobilien ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit der Objekte Sorge zu tragen. Verkehrssicherheit bedeutet, dass das Gebäude und die Außenanlagen durch Dritte unbedenklich genutzt werden können.
Umweltmanagement
Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Umweltbeauftragte, Umweltmanager, Umweltauditoren oder sonst mit dem betrieblichen Umweltschutz betraute Personen haben in der täglichen Praxis mit einer Vielzahl von umweltrechtlichen Fragestellungen zu tun.
Brandschutz
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.