Weiterbildung & Fortbildung für WHG Fachbetriebe
Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 - Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle - besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen.
Die WHG-Fachkurse informieren über die grundlegenden Inhalte der aktuell geltenden wasserrechtlichen Normen und technischen Regeln.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 18.04.2017 veröffentlicht worden und trat am 01.08.2017 in Kraft. Mit der Bundesverordnung wurde ein Schlusspunkt in der Vereinheitlichung des nationalen Gewässerschutzrechts gesetzt.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen und definiert die wassergefährdenden Stoffe.
§ 63 AwSV schreibt für WHG-Fachbetriebe die Pflicht fest, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach § 61 Absatz 2 AwSV oder an anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.