Weiterbildung & Fortbildung im Bereich Umwelttechnik
Unsere Schulungen im Bereich Umwelttechnik:
Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 - Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle - besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 18.04.2017 veröffentlicht worden und trat am 01.08.2017 in Kraft. Mit der Bundesverordnung wurde ein Schlusspunkt in der Vereinheitlichung des nationalen Gewässerschutzrechts gesetzt.
Der behördlich nach Anhang II der 5. BImSchV anerkannte Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen, um als Immissionsschutzbeauftragter rechtskonform agieren zu können. Daneben werden wichtige technisch-wissenschaftliche Hintergründe zum Immissionsschutz vermittelt.
Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Die erforderliche Fachkunde nach § 66 WHG erwerben die Teilnehmer in diesem Lehrgang. Sie werden auf ihre zukünftigen Aufgaben, Pflichten und Rechte als Gewässerschutzbeauftragter optimal mit praxisnahen Beispielen vorbereitet.
Biogasanlagen sind in der Regel genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen.
Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung.
Die Teilnehmer erfüllen ihre gesetzliche Pflicht zur Fortbildung gemäß § 9 der 5. BImSchV und werden dabei über Neuerungen und Erfahrungen zum Thema Immissionsschutz informiert.
Mit dem Besuch dieses Lehrgangs erfüllen die Teilnehmer zugleich ihre gemäß § 66 WHG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 BImSchG und § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV bestehende gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht zur Aufrechterhaltung ihrer Fachkunde.
Die Zahl der Biogasanlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Anlagenfahrer ihrer Verantwortung und Pflichten sowie möglichen Gefahren nicht immer im vollen Maße bewusst sind.