Weiterbildung & Schulung im Bereich Explosionsschutz (Ex-Schutz)
Der Explosionsschutz im Unternehmen ist ein besonders sensibler und sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich eines Arbeitgebers. Explosionen bedeuten immer eine große Gefahr für Leib und Leben. Zudem können sie enorme Sachschäden verursachen und stellen somit oftmals eine Existenzbedrohung für Unternehmen dar.
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gelten als überwachungsbedürftige Anlagen, bei denen – im Vergleich zu Anlagen in allgemeinen Bereichen – besondere Vorschriften gelten. Die in Deutschland geltenden Vorschriften, technischen Regeln und Anforderungen an den Explosionsschutz sind sehr umfangreich. Daher ist bei der Prüfung und Überwachung solcher Anlagen eine hohe Sachkompetenz gefragt. Nur so können Gefahren vorzeitig erkannt werden, Explosionen verhindert und somit Produktionsausfälle und Personenschäden vermieden werden.
Unsere Schulungen zum Explosionsschutz:
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz" - durchgeführt werden dürfen.
Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Bei Gefahren durch explosionsgefährdete Bereiche und entsprechende Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, dessen Grundlage eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist. Dies schreibt die Betriebssicherheitsverordnung fest.
Biogasanlagen sind in der Regel genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen.
In der Betriebssicherheitsverordnung wird dem Unternehmer weitergehende Verantwortlichkeit übertragen, um Gefährdungen durch Explosionen oder Brände auszuschließen.
Die Vermeidung von Explosionsgefahren und das korrekte Verhalten bei Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind von enormer Bedeutung für den sicheren Betrieb.
Die Zahl der Biogasanlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Anlagenfahrer ihrer Verantwortung und Pflichten sowie möglichen Gefahren nicht immer im vollen Maße bewusst sind.