Ausbildung & Fortbildung im Bereich Brandschutz
Betrieblicher Brandschutz gilt als wesentlicher Bestandteil und Erfolgsfaktor eines Brandschutzkonzeptes und sollte deshalb in allen Unternehmen ein zentrales Thema sein. Dabei gilt dies für KMU ebenso wie für große Industriebetriebe oder öffentliche Einrichtungen (z. B. Behörden, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten). Nur durch professionellen Betrieblichen Brandschutz können Brände verhindert und im Ernstfall Schäden gering gehalten werden. Vor allem hat es sich bewährt, bereits im Planungsstadium - und hier nicht nur bei Gebäuden, Anlagen und technischen Verfahren, sondern auch von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen – umfassend und exakt mögliche Brand- und Explosionsgefahren zu analysieren, um die Konsequenzen brandgefährlicher Arbeitsverfahren auf ein Minimum reduzieren zu können.
Unbestritten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und den Arbeitsstätten verantwortlich. Dementsprechend hat er dafür Sorge zu tragen, dass rechtliche, normative und auch vertraglich von Feuerversicherungen vorgeschriebene Brandschutzanforderungen umgesetzt werden. Zur Erfüllung dieser brandschutzrechtlichen Anforderungen gehört die fachliche Umsetzung mit Hilfe von qualifiziert geschultem Brandschutzpersonal ebenso wie die regelmäßige Unterweisung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter.
Je mehr Brandschutzwissen bei den Mitarbeitern vorhanden ist, desto eher greifen vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden. Oder es kann – falls doch einmal ein Brand entsteht – durch professionelle Kenntnisse um Brandausbreitung und Evakuierung das Schlimmste verhindert werden.
Unsere Ausbildungen im Bereich Brandschutz:
Ziel der Schulung ist es, die Teilnehmenden zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677-1 zu qualifizieren.
Der im Grundlehrgang erworbene Wissens- und Kenntnisstand zum Brandschutz muss stetig gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und ausgebaut werden.
Technische und rechtliche Änderungen sowie Anpassungen klammern auch den betrieblichen Brandschutz nicht aus. Standards unterliegen Aktualisierungen und Interpretationsspielräumen.
Die Teilnehmer werden mit den baurechtlichen Vorschriften bei der Errichtung von elektrischen Anlagen hinsichtlich des Brandschutzes nach den Sonderrichtlinien vertraut gemacht.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht.
Die ordnungsgemäße Prüfung von asbesthaltigen Brandschutzklappen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten an ihnen sind nur möglich, wenn das zum Einsatz kommende Wissen aktuell ist.
Die erforderlichen Fachkenntnisse zu den speziellen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung im (betrieblichen) Brandschutz sollten regelmäßig aufgefrischt und aktualisiert werden.
Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich.
Sachkundige bzw. befähigte Personen, die für die Planung und Funktion der RWA-Anlagen verantwortlich sind, müssen über umfangreiche Sachkunde verfügen. Dieses Fortbildungsseminar dient zur Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse.
Funktionierender Brandschutz sichert im Ernstfall den Bestand eines Unternehmens. Ein wichtiger Aspekt des organisatorischen Brandschutzes ist das Vorhandensein von Gefahrenabwehrplänen. Sie sind die Grundlage, dass es erst gar nicht zum Brandfall kommt.
An elektrischen Energieverteilungsanlagen von Betriebsmitteln ist die Temperatur ein maßgeblicher Hinweisgeber sowohl für deren Sicherheit wie auch für deren Funktionsfähigkeit.
Das Seminar vermittelt Wissen und Erfahrungen für die sachkundige Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen nach Vorgaben der DIN ISO 23601, 4844-1 sowie 4844-2. Die Teilnehmer erhalten im Seminar die erforderlichen Kenntnisse sowie Tipps zur praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Es wird ein Überblick zu den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen gegeben und eine praktische Unterweisung zu Wartungsaufgaben und Prüftätigkeiten durchgeführt.
Die Teilnehmer erhalten in der Schulung die theoretische und praktische Ausbildung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Brandschutz und zur Umsetzung der Gegenmaßnahmen. Sie erwerben die notwendige Fachkunde nach TRBS 1111 und TRGS 800.
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Sprinkleranlagen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Neuland wird mit der Klassifizierungsnorm für Türen und Tore mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften betreten, aber auch die Produktnormen "Türen” und "Tore” bedeuten Abschied nehmen von Gewohntem.
Um die Betriebsbereitschaft und Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten, müssen Wandhydranten und andere ortsfeste, nicht selbsttätige Löschwasseranlagen regelmäßig geprüft werden.
Brandmelde-, Alarmierungs- und Evakuierungskonzepte müssen immer wieder analysiert werden. Entsprechen sie noch den aktuellen Anforderungen? Sind sie optimal auf bestehende betriebliche Verhältnisse angepasst?
Der bautechnische Brandschutz ist als Gesamtheit aller bautechnischen, baugestalterischen und auch funktionsplanerischen Maßnahmen zu verstehen, deren Zielstellung in der Vermeidung und Unterbindung von Brandentstehung sowie der Reduzierung einer gefährlichen Brandausbreitung ist.
Im Seminar aktualisieren und vertiefen die Teilnehmer ihre Kenntnisse zu Brandschutzklappen inkl. asbesthaltiger Exemplare.
Wasserlöschanlagen sind wichtiger Bestandteil im anlagentechnischen Brandschutz. Im Ernstfall muss ihre Wirksamkeit gesichert sein, um Entstehungs- und Großbrände zu verhindern.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Sicherungsposten ist eine Person, die mit den im Behälter, Silo oder engen Raum tätigen Versicherten ständige Verbindung hält und gegebenenfalls Maßnahmen der Rettung durchführt oder einleitet.
RWA-Anlagen verhindern keinen Brand, sind aber ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung im Brandfall. Was zunehmend auch im Facility Management eine große Rolle spielt.
Unsere Seminare, Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Brandschutz
Unser Programm umfasst zahlreiche Aus- und Weiterbildungen rund um den Betrieblichen Brandschutz. Diese helfen Ihnen, Ihre Mitarbeiter zielgenau zu qualifizieren, um der Fülle an Aufgaben und Anforderungen eines wirkungsvollen Brandschutzkonzeptes gerecht zu werden.
Mit der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erhalten die Teilnehmer solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sollen Brandgefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt oder unterbunden und evtl. entstehende Schäden gering gehalten werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer tragen dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2.
Wasserlöschanlagen sind wichtiger Bestandteil im anlagentechnischen Brandschutz. Im Ernstfall muss ihre Wirksamkeit gesichert sein, um Entstehungs- und Großbrände zu verhindern. Dies setzt eine sachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen voraus - Aufgaben, die nur von entsprechend qualifizierten befähigten Personen für die Überprüfung von Sprühwasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen (Sprinklerwart) rechtssicher vorgenommen werden können.
Die Wartung und Überprüfung von Brandschutzklappen nimmt einen immer größeren Stellenwert bei den Betrachtungen des Brandschutzes ein. Teilnehmer dieses Seminars werden befähigt, die Überprüfungen von Brandschutzklappen nach den aktuellen Bestimmungen und sicherheitstechnischen Anforderungen durchzuführen. Weiterführend ist eine ordnungsgemäße Prüfung von asbesthaltigen Brandschutzklappen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten an ihnen nur möglich, wenn das zum Einsatz kommende Wissen aktuell ist. Die Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich der zu prüfenden Brandschutzklappen und der dabei zu betrachtenden Gefährdungen muss deshalb aufrechterhalten und regelmäßig aufgefrischt werden.
Um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden. Gleiches gilt für die verpflichtende Überprüfung von allen kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren im Unternehmen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rauch- und Feuerschutzabschlüsse hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Schutztechnik beurteilen kann.