Weiterbildung & Fortbildung im Bereich Elektrotechnik
Unsere Weiterbildungen in der Elektrotechnik:
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen.
Die Schulung „Elektrofachkraft in der Industrie“ legt für Fachkräfte, die über einen Ausbildungsabschluss in einem anerkannten gewerblich-technischen Metallberuf verfügen, den Grundstein, um im Betrieb zur Elektrofachkraft (für den Niederspannungsbereich) im Sinne der DGUV Vorschrift 3 benannt zu werden und elektrische Arbeiten im industriellen Umfeld ausführen zu dürfen.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Löttechnik und gibt den Teilnehmern ein fundiertes Verständnis des Lötprozesses.
Dieses kostenfreie Webinar zeigt kompakt und verständlich, wie Unternehmen ihre Elektroorganisation rechtssicher, praxistauglich und effizient gestalten.
DIN EN 50522 (VDE 0101-2) definiert Anforderungen an Projektierung und Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit einer Nennwechselspannung über 1 kV. Es soll der sichere und störungsfreie Betrieb der Anlage garantiert sein.
Gefährdungsbeurteilungen sollen sicherstellen, dass von Arbeitsmitteln und Anlagen geringstmögliche Risiken für die Beschäftigten ausgehen. Der Arbeitgeber muss sich gemäß § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV mit der betrieblichen Situation auseinandersetzen und entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
Das Seminar erfüllt die Anforderung an die jährliche Unterweisung mit dem Ziel, den Kenntnisstand aufzufrischen, zu ergänzen und zu festigen.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Teilnehmer erhalten in diesem Lehrgang fundierte Kenntnisse über moderne und marktrelevante Komponenten der industriellen Automatisierungstechnik. Sie lernen Anlagen, die mit einer SIMATIC S7 SPS (300er, 400er, 1500er und 1200er) gesteuert werden, zu betreuen.
Die Fortbildung dient dem Erhalt der Kenntnisse für das Bedienen von Schaltanlagen bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung).
Unternehmer bzw. Leiter von Betrieben, Institutionen oder Behörden sind für die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich, um eine hohe Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die Teilnehmer werden mit den baurechtlichen Vorschriften bei der Errichtung von elektrischen Anlagen hinsichtlich des Brandschutzes nach den Sonderrichtlinien vertraut gemacht.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen neben der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln auch die Be- und Auswertungen der Prüfergebnisse als befähigte Person selbstständig durchzuführen.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz" - durchgeführt werden dürfen.
Die DGUV V 3 schreibt vor, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Anleitung und Aufsicht verrichtet werden dürfen.
Verantwortliche Elektrofachkräftesind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitssicherheitskonzeptes im Unternehmen. Ihr Wissen sollte immer auf dem aktuellen Stand abrufbereit sein, um Gefahren zu verringern und Unfälle zu verhindern.
In der Jahresunterweisung werden die Kenntnisse der EUP zu den Gefahren des elektrischen Stromes und entsprechenden Schutzmaßnahmen aufgefrischt.
Der Lehrgang informiert die Teilnehmer über sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen sowie Anforderungen an Ausrüstung und Qualifikation, die notwendig sind, um Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung ausführen zu dürfen.
Rufanlagen, die für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Alten- oder Seniorenwohnheime und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben sind, unterliegen der DIN VDE 0834-1 "Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb".
An elektrischen Energieverteilungsanlagen von Betriebsmitteln ist die Temperatur ein maßgeblicher Hinweisgeber sowohl für deren Sicherheit wie auch für deren Funktionsfähigkeit.
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
EUP mit Prüfhelferqualifikation dürfen nach entsprechender Einweisung und als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln im Unternehmen durchführen.
DIN EN 61439 und DIN EN 60204 sowie andere Vorschriften sollen bei Planung und Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen den Schutz von Personen und auch der Anlage selbst sicherstellen.
In der Jahresunterweisung lernen die Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten technische, normative und gesetzliche Änderungen kennen. Ihr Kenntnis- und Wissensstand zu Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte wird gefestigt sowie aktualisiert. Praxisbeispiele und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch runden das Seminar ab.
Die im Grundlehrgang SPS SIMATIC S7 erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden vertieft und erweitert, um die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, strukturierte SPS-Programme zu erstellen und in Betrieb zu nehmen.
Bei Gefahren durch explosionsgefährdete Bereiche und entsprechende Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, dessen Grundlage eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist. Dies schreibt die Betriebssicherheitsverordnung fest.
In der betrieblichen Praxis sind die Geschäftsführer/Unternehmer oftmals selbst keine Elektrofachkräfte und können somit die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen.
Sicherheitsbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden. Sie ist integrativer Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes.
Die Qualifikation nach Stufe 3S befähigt die Teilnehmer, die bereits über die Fachkunde nach Stufe 2S verfügen, zur Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten.
Gemäß DGUV V 3 und der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln" ist der Unternehmer für das Prüfen der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsmittel verantwortlich.
Damit elektrische und elektronische Geräte störungsfrei genutzt und betrieben werden können, müssen diese bestimmte europaweit harmonisierte Anforderungen erfüllen, um den freien Warenverkehr zu garantieren.
Wer elektrische Anlagen bis AC 1000 V bzw. DC 1500 V plant, errichtet, erweitert oder ändert, muss die einschlägigen Normen berücksichtigen: die DIN VDE 0100, das Harmonisierungsdokument HD 384 und die IEC-Publikation IEC 60364.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, um sicher definierte Aufgaben an oder in der Nähe von elektrischen Arbeitsmitteln auszuführen. Es werden Gefahren des elektrischen Stromes, nötige Schutzmaßnahmen und die möglichen Aufgaben besprochen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernommen werden können.
Gemäß DGUV V 3 und der DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 ist der Unternehmer für das regelmäßige Prüfen der elektrotechnischen Anlagen verantwortlich.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 1 verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt sind, jährlich zu unterweisen, um das Wissen und die Kenntnisse für die Tätigkeit als Befähigte Person aufrecht zu erhalten.
Bauwerke, Anlagen und deren technische Einrichtungen sind durch Blitzschlag und andere elektromagnetische Störquellen gefährdet.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Im Laufe des Kurses erfahren die Teilnehmer wie die HV-Komponenten aufgebaut sind, welche Reparaturmöglichkeiten zur Verfügung stehen und wo sich in der Regel vorhandene Messpunkte für die Prüfarbeiten befinden.
In der Betriebssicherheitsverordnung wird dem Unternehmer weitergehende Verantwortlichkeit übertragen, um Gefährdungen durch Explosionen oder Brände auszuschließen.
Die Vermeidung von Explosionsgefahren und das korrekte Verhalten bei Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind von enormer Bedeutung für den sicheren Betrieb.
Die im August 2021 erschienene DGUV Information 209-093 schreibt die Qualifizierungserfordernisse von Personen fest, die Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen und deren Komponenten ausführen.