Weiterbildung Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft wird eine Person bezeichnet, die gewerblich elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Unsere Weiterbildungen geben Ihnen wichtige Impulse und aktuelles Wissen für Ihre Arbeit.
Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die DGUV V 3 schreibt vor, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Anleitung und Aufsicht verrichtet werden dürfen.
In der Jahresunterweisung lernen die Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten technische, normative und gesetzliche Änderungen kennen. Ihr Kenntnis- und Wissensstand zu Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte wird gefestigt sowie aktualisiert. Praxisbeispiele und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch runden das Seminar ab.
Weiterbildung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)
In der betrieblichen Praxis sind die Geschäftsführer/Unternehmer oftmals selbst keine Elektrofachkräfte und können somit die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen.
Verantwortliche Elektrofachkräftesind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitssicherheitskonzeptes im Unternehmen. Ihr Wissen sollte immer auf dem aktuellen Stand abrufbereit sein, um Gefahren zu verringern und Unfälle zu verhindern.
Jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte
Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
Fachliche Weiterbildung für Elektrofachkräfte
Der Lehrgang informiert die Teilnehmer über sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen sowie Anforderungen an Ausrüstung und Qualifikation, die notwendig sind, um Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung ausführen zu dürfen.
Gemäß DGUV V 3 und der DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 ist der Unternehmer für das regelmäßige Prüfen der elektrotechnischen Anlagen verantwortlich.
Gemäß DGUV V 3 und der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln" ist der Unternehmer für das Prüfen der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsmittel verantwortlich.
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die Fortbildung dient dem Erhalt der Kenntnisse für das Bedienen von Schaltanlagen bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung).