Weiterbildung & Fortbildung im Bereich Instandhaltung
Instandhaltung kann kostspielig und ineffizient werden – doch nur dann, wenn nicht planmäßig ans Werk gegangen wird! Auf jeden Fall hilft fachspezifisch geschultes Personal, denn es versteht, ineinandergreifende Prozesse – von Inspektion über Wartung bis hin zur Instandsetzung – gekonnt zu organisieren und zu steuern. Denn gerade hier müssen unter Berücksichtigung von Zeit und Kosten immer wieder wichtige Entscheidungen getroffen werden, um die reibungslose Funktionsfähigkeit bestehender Maschinen und Anlagen sicherzustellen. Und erst dann können eine hohe Anlagenverfügbarkeit gewährleistet und Ausfallzeiten minimiert werden.
Nutzen Sie unsere Weiterbildungen aus dem Bereich Instandhaltung, um Ihre Maßnahmen professionell zu planen und optimal umzusetzen.
Unsere Weiterbildungen im Bereich Instandhaltung:
Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 - Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle - besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen.
Das Seminar bietet einen fundierten Einstieg, um mit bzw. an hydraulischen Elementen arbeiten zu können.
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Rollen innerhalb der Instandhaltung.
DIN EN 50522 (VDE 0101-2) definiert Anforderungen an Projektierung und Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit einer Nennwechselspannung über 1 kV. Es soll der sichere und störungsfreie Betrieb der Anlage garantiert sein.
Druckluft ist ein vielseitig eingesetzter Energieträger in nahezu allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Industrie. Druckluft ist aber auch eine der teuersten Energieformen, da nur ein geringer Anteil von ca. 10% der aufgewendeten Energie effektiv genutzt wird.
Gefährdungsbeurteilungen sollen sicherstellen, dass von Arbeitsmitteln und Anlagen geringstmögliche Risiken für die Beschäftigten ausgehen. Der Arbeitgeber muss sich gemäß § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV mit der betrieblichen Situation auseinandersetzen und entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
Für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen besteht akuter Handlungsbedarf, um einen hygienisch sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Dies bedeutet konkret, eine Kontamination des Kühlturmwassers durch Legionellen, Pseudomonaden oder Schimmelpilze zu verhindern.
Das Seminar erfüllt die Anforderung an die jährliche Unterweisung mit dem Ziel, den Kenntnisstand aufzufrischen, zu ergänzen und zu festigen.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Fortbildung dient dem Erhalt der Kenntnisse für das Bedienen von Schaltanlagen bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung).
Unternehmer bzw. Leiter von Betrieben, Institutionen oder Behörden sind für die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich, um eine hohe Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Im Seminar wird über die verschiedenen technischen Möglichkeiten der Wärmebehandlung, den erforderlichen Nachweis des Erfolges der Wärmebehandlung informiert und in Zusammenhang mit den drucktechnischen Regelwerken gebracht.
Die Teilnehmer werden mit den baurechtlichen Vorschriften bei der Errichtung von elektrischen Anlagen hinsichtlich des Brandschutzes nach den Sonderrichtlinien vertraut gemacht.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen neben der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln auch die Be- und Auswertungen der Prüfergebnisse als befähigte Person selbstständig durchzuführen.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz" - durchgeführt werden dürfen.
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 18.04.2017 veröffentlicht worden und trat am 01.08.2017 in Kraft. Mit der Bundesverordnung wurde ein Schlusspunkt in der Vereinheitlichung des nationalen Gewässerschutzrechts gesetzt.
Die DGUV V 3 schreibt vor, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Anleitung und Aufsicht verrichtet werden dürfen.
Verantwortliche Elektrofachkräftesind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitssicherheitskonzeptes im Unternehmen. Ihr Wissen sollte immer auf dem aktuellen Stand abrufbereit sein, um Gefahren zu verringern und Unfälle zu verhindern.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht.
Der Lehrgang informiert die Teilnehmer über sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen sowie Anforderungen an Ausrüstung und Qualifikation, die notwendig sind, um Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung ausführen zu dürfen.
Praktische Berechnungsbeispiele und der Ergebnisvergleich verschiedener Berechnungsverfahren bilden neben Hinweisen zu optimierter Berechnung und potenziellen Fehlerquellen die Grundlage dieses praxisorientierten Seminars.
Rufanlagen, die für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Alten- oder Seniorenwohnheime und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben sind, unterliegen der DIN VDE 0834-1 "Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb".
Sachkundige bzw. befähigte Personen, die für die Planung und Funktion der RWA-Anlagen verantwortlich sind, müssen über umfangreiche Sachkunde verfügen. Dieses Fortbildungsseminar dient zur Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse.
Die Instandhaltungsmanager und -fachkräfte aktualisieren ihr Wissen und erhalten einen Überblick über praxisrelevante Neuentwicklungen im Bereich des Instandhaltungsmanagements und relevanter Nebengebiete.
An elektrischen Energieverteilungsanlagen von Betriebsmitteln ist die Temperatur ein maßgeblicher Hinweisgeber sowohl für deren Sicherheit wie auch für deren Funktionsfähigkeit.
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
EUP mit Prüfhelferqualifikation dürfen nach entsprechender Einweisung und als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln im Unternehmen durchführen.
Dieses Seminar richtet sich vornehmlich an Betreiber von Druckgeräten, aber auch an Personen, welche in anderer Form mit Druckgeräten befasst sind (Herstellung, Instandhaltung, Planung, Einkauf, Vertrieb, Zulieferung von Bauteilen).
Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Druckluftanlagen und Druckluftbehälter sind entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend zu prüfen. Diese Prüfungen können, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials, auch durch befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.
DIN EN 61439 und DIN EN 60204 sowie andere Vorschriften sollen bei Planung und Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen den Schutz von Personen und auch der Anlage selbst sicherstellen.
Die Teilnehmer erwerben in der Hygieneschulung Kenntnisse zu den hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die dazu erforderlichen Gesetzeskenntnisse, einen Überblick über die Technischen Regeln und praktischen Verfahrensweisen für die künftige Tätigkeit als befähigte Person.
Dieses Seminar richtet sich vornehmlich an Hersteller von Druckgeräten (Behälter, Rohrleitungen, Armaturen), aber auch an Personen, welche in anderer Form mit Druckgeräten befasst sind (Instandhaltung, Planung, Einkauf, Betrieb, Vertrieb, Zulieferung von Bauteilen).
Bei Gefahren durch explosionsgefährdete Bereiche und entsprechende Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, dessen Grundlage eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist. Dies schreibt die Betriebssicherheitsverordnung fest.
In der betrieblichen Praxis sind die Geschäftsführer/Unternehmer oftmals selbst keine Elektrofachkräfte und können somit die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen.
Sicherheitsbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden. Sie ist integrativer Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes.
Die Teilnehmer erhalten aktuelle Grundlagenkenntnisse zu Management, Planung, Organisation und Prozessen der Instandhaltung. Prozesse werden immer komplexer und engmaschiger. Auch die Anforderungen der Kunden beeinflussen Prozesse nachhaltig.
Es wird ein Überblick zu den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen gegeben und eine praktische Unterweisung zu Wartungsaufgaben und Prüftätigkeiten durchgeführt.
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren.
Gemäß DGUV V 3 und der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln" ist der Unternehmer für das Prüfen der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsmittel verantwortlich.