Weiterbildung & Fortbildung im Bereich Energieanlagen
Unsere Schulungen im Bereich Energieanlagen:
Druckluft ist ein vielseitig eingesetzter Energieträger in nahezu allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Industrie. Druckluft ist aber auch eine der teuersten Energieformen, da nur ein geringer Anteil von ca. 10% der aufgewendeten Energie effektiv genutzt wird.
Gefährdungsbeurteilungen sollen sicherstellen, dass von Arbeitsmitteln und Anlagen geringstmögliche Risiken für die Beschäftigten ausgehen. Der Arbeitgeber muss sich gemäß § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV mit der betrieblichen Situation auseinandersetzen und entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Fortbildung dient dem Erhalt der Kenntnisse für das Bedienen von Schaltanlagen bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung).
Das auf den Grundlehrgang aufbauende Seminar vermittelt den Teilnehmern Kenntnisse über Besonderheiten ausgewählter Kesselarten und Verbrennungssysteme – Wasserrohrkessel sowie Dampfkessel mit Abfall- und Ersatzbrennstoffen bzw. Kohlefeuerung und Sonderbrennstoffen (Müllfeuerung). Das erlangte kompakte Wissen befähigt sie zum sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb dieser speziellen Kesselanlagen.
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Druckluftanlagen und Druckluftbehälter sind entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend zu prüfen. Diese Prüfungen können, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials, auch durch befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.
Die Teilnehmer werden befähigt, eine Anlage (Großwasserraumkessel, Schnelldampferzeuger mit Erdgas- bzw. Heizöl-EL-Feuerung) nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu betreiben.
Biogasanlagen sind in der Regel genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen.
Ziel des Seminars ist die Auffrischung und Aktualisierung fachlicher Kenntnisse der Teilnehmer. Dabei werden Informationen zum aktuellen Stand der technischen und gesetzlichen Änderungen im Bereich der Sicherheitsvorschriften sowie zur Prüfung, Wartung und Reparatur von Kesselanlagen vermittelt.
Die Zahl der Biogasanlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Anlagenfahrer ihrer Verantwortung und Pflichten sowie möglichen Gefahren nicht immer im vollen Maße bewusst sind.