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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB 30 Anlage B und C

SiGeKo-Schulung

Nach dem Seminar sind die Teilnehmer in der Lage, alle Leistungen gemäß BaustellV in der Planungs- und Ausführungsphase zu übernehmen. Sie lernen, die Koordinierung von Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle durchzuführen und einen Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) fachgerecht zu erstellen. Das vermittelte Wissen stärkt ihre Handlungssicherheit und befähigt sie, die Sicherheitsstandards auf Baustellen professionell umzusetzen.

Zielgruppe

Bauleiter, Poliere, Projektleiter, Sicherheitsfachkräfte und technische Mitarbeiter, die Verantwortung für die Umsetzung der BaustellV tragen und/oder für die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsplänen (SiGe-Pläne) zuständig sind.

Inhalt

  • Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
    • Grundsätze des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den zugehörigen Rechtsverordnungen
    • Vorschriften der Unfallversicherungsträger
  • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
    • Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen auf Baustellen und bei späteren Arbeiten an baulichen Anlagen
    • Ableitung und Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen
  • Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen
    • Einrichtungen für Erste Hilfe, Unterkünfte, sanitäre Anlagen und sonstige Einrichtungen
    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Arbeitszeitregelungen
  • Baustellenverordnung (BaustellV) und rechtliche Grundlagen
    • Anforderungen an Bauherren, Unternehmer und Beschäftigte
    • Koordinierungspflichten während der Planung und Ausführung
  • Koordinierung während Planung und Ausführung
    • Aufgaben des Koordinators in der Planungs- und Ausführungsphase
    • Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan): Planung, Inhalt, Aufbau, Erstellung und Umsetzung
    • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten und deren Umsetzung
  • Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
Teilnahmebescheinigung

36 Seminarstunden
4 Tage

ca. 08:00 bis 17:00 Uhr

Als Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) eignet sich eine Person, die über folgende Qualifikationen verfügt: 

  • baufachliche Kenntnisse gemäß Anlage A der RAB 30, 
  • arbeitsschutzfachliche und spezielle Koordinatoren-Kenntnisse entsprechend der RAB 30 Anlage B und C, 
  • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben
um die in § 3 Absätze 2 und 3 der BaustellV genannten Aufgaben fachkundig ausführen zu können.

VDSI Punkte Arbeitsschutz : 0
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0
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