Kompaktlehrgang: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
430,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
Veranstaltungsnummer: MAUP034.06
Preisdetails:
Im Preis enthalten ist Lehrmaterial in digitaler Form.
inkl. 19 % MwSt.:
Schulung Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Die Schulung bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der CSRD. Es erläutert, ob und ab wann Unternehmen und Organisationen von der konkreten Berichtspflicht betroffen sind. Die Teilnehmer lernen die relevanten Elemente eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts sowie die Berichtsstandards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) inklusive der doppelten Wesentlichkeitsanalyse kennen. Um CSRD-konforme Berichte entwerfen zu können, sollte das im Seminar erworbene Basiswissen durch einen weiterführenden Lehrgang zur Vertiefung und Ergänzung der Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD ergänzt werden.
Nutzen
- Wissen zur CSRD-Berichtspflichtigkeit und den Berichtselementen
- Kennen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Zielgruppe
Geschäftsführer, Führungskräfte, Unternehmer, Manager, die für die konkrete Umsetzung der CSRD im Unternehmen verantwortlich sind oder sein werden und einen tieferen Einblick in die Thematik erhalten möchten.
Seminarinhalt
- CSRD und Kontextverständnis
- Ziele und Absichten der Richtlinie
- Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen
- Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen
- Zeitrahmen und Fristen für die Umsetzung der CSRD
- Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Bedeutung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Anforderungen an Qualität und Quantität der Berichtsinformationen
- Stakeholder-Gesichtspunkte
- Aufbau eines CSRD-konformen Lageberichts
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4 Seminarstunden
1 Tag
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0
Inhaber eines Personenzertifikates erfüllen mit dem Besuch dieses Lehrgangs einen Teil ihrer Fortbildungspflicht von 8 Unterrichtseinheiten, um die Laufzeit ihres Personenzertifikates auf Antrag um 3 Jahre zu verlängern. Für diese Rezertifizierung stellt die Zertifizierungsstelle separate und vom Seminarbesuch unabhängige Kosten in Rechnung.