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Fortbildungslehrgang: Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 - Verlängerung der Sachkunde gemäß Anlage 5

08.05.2026 - 08.05.2026
Leipzig
665,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
791,35 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
 

Veranstaltungsnummer: EUUT020.22

Preisdetails:

Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.

Seminar:
665,00 €
Nettopreis:
665,00 €
zzgl. 19 % MwSt.:
126,35 €
Endpreis (Brutto)
inkl. 19 % MwSt.:
791,35 €
 
30.10.2026 - 30.10.2026
Erfurt
665,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
791,35 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
 

Veranstaltungsnummer: EUUT020.23

Preisdetails:

Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.

Seminar:
665,00 €
Nettopreis:
665,00 €
zzgl. 19 % MwSt.:
126,35 €
Endpreis (Brutto)
inkl. 19 % MwSt.:
791,35 €
 

Zielgruppe

Sachkundige, die in den vergangen 6 Jahren die Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 erworben haben und diese verlängern wollen.

Inhalt

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
  • Hinweise zur Verwendungsbeschränkung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • PSA

Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?

Teilnahmebescheinigung

8 Seminarstunden
1 Tag

08:30 bis 16:00 Uhr

Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4

VDSI Punkte Arbeitsschutz : 1
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 1
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 1

Hinweis zum Abschluss:
Verlängerung der Gültigkeit des Sachkundenachweises nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4

Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.

Der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, der die Mindestanforderungen nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 5 erfüllt, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges.

Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren nur bis zum 30. Juni 2016 gültig. Eine Gültigkeitsverlängerung ist nicht mehr möglich. Es muss erneut ein Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde besucht werden.

Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRAS 519 Anlage 3

Interessenten für einen Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRAS 519 Anlage 3 wenden sich zur individuellen Terminabstimmung bitte an unsere kostenfreie Bildungsberatung: Service-Hotline: 0800 5558838

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