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Befähigte Person

Befähigte Person - Wissenswertes und Weiterbildungen - TÜV Akademie

Fragen und Antworten zur "Befähigten Person"

Was ist eine "Befähigte Person"?

§ 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung definiert die befähigte Person:

Zur Prüfung "Befähigte Person" ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.

Warum benötigt mein Unternehmen eine "Befähigte Person"?

Der Grund zahlreicher Arbeitsunfälle sind beschädigte, funktionseingeschränkte oder nicht fachgerecht gewartete Arbeitsmittel. Als Arbeitsmittel gelten beispielsweise Leitern und Tritte, Regale und Gerüste aber auch Krane und Hubarbeitsbühnen.

Risiken und Gefahren für Mensch und Umwelt, die ihre Ursachen in beschädigten oder unsachgemäß gewarteten Arbeitsmitteln haben, können dank des Einsatzes einer "Befähigten Person" signifikant reduziert werden.

Wie bestelle ich eine "Befähigte Person"?

Eine "Befähigte Person" wird vom Arbeitgeber benannt und schriftlich bestellt. Sie verfügt über besondere Fachkenntnisse für die Prüfung von Arbeitsmitteln.

Die Bestellung als "Befähigte Person" erfolgt für klar definierte und abgegrenzte Fachbereiche. Die "Befähigte Person" muss schriftlich für die jeweilig zu prüfenden Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber bzw. Betreiber benannt werden.

Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, um die Aufgabe als „Befähigte Person“ wahrnehmen zu können?

Allgemeine Voraussetzungen legt die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 fest. Sie definiert, dass nur Fachkräfte zur "Befähigten Person" bestellt werden dürfen, die über

  • einschlägige berufliche Ausbildung (Berufsausbildung, Studium),
  • Berufserfahrung (mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln) verfügen und
  • zeitnah im beruflichen Umfeld der Prüfungen tätig sind.

Die "Befähigte Person" muss nach TRBS 1203 über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.

"Befähigte Personen" müssen demnach mit einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand bewerten können.

Diese Fachkenntnisse müssen immer aktuell sein und entsprechendes Wissen muss kontinuierlich aufgefrischt werden.

Weiterbildungen und Fortbildungen für "Befähigte Personen"

Seminare Arbeits- & Gesundheitsschutz

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Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln - TÜV Akademie
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von (Schul-)Tafeln und Präsentationssystemen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Das Seminar informiert zu den rechtlichen Grundlagen und vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse, um die jährlichen Prüfungen von (Schul-)Tafeln und Präsentationssystemen nach DGUV I 202-021 durchführen zu können. Bau- und Befestigungsarten werden ebenso besprochen wie typische Risiken und Mängel. Die Erläuterung anhand von Beispielen erleichtert den Wissenstransfer in die Praxis. Das Seminar bildet nicht die Elektroprüfung von interaktiven Displays usw. ab. Es geht jedoch auf die mechanische Funktionsprüfung dieser Tafeln ein.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die Schulung vermittelt die für die Bestellung zur befähigten Person notwendigen vertieften regalspezifischen Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit, Rechtsgrundlagen und rechtssicherer Dokumentation.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Im Fortbildungskurs erneuern sowie vertiefen die Teilnehmer bereits vorhandenes Wissen und bringen ihre Kenntnisse zum Stand der Technik auf den aktuellen Standard. Typische Gefährdungen und Schadensfälle werden wiederholt besprochen, was die Teilnehmer zusätzlich sensibilisiert.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Auf Basis der DGUV I 208-016 und der TRBS 1203 bildet dieser Lehrgang zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten aus. Die Teilnehmer erlangen die notwendigen Kenntnisse, um diese Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu können.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Der Fortbildungskurs vermittelt den Teilnehmern entsprechende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik. Das vorhandene Wissen wird vertieft und aktualisiert. Die wiederholende Erläuterung typischer Gefährdungen sensibilisiert die Teilnehmer zusätzlich.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung bei Gerüstbau und -nutzung
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung bei Gerüstbau und -nutzung
Freie Plätze : 100
Präsenz

Als Grundlage für die Bestellung einer Befähigten Person zur Prüfung bei Gerüstbau und -nutzung vermittelt das Seminar Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Aufgaben, Rechten und Pflichten einer befähigten Person bzgl. des Auf- und Umbaus sowie der Gerüstnutzung, zur Absturzsicherung und zum Schutz vor herabfallenden Bauteilen.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung bei Gerüstbau und -nutzung
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung bei Gerüstbau und -nutzung
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Die Fortbildung vermittelt den Teilnehmern Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik und zu Änderungen der Rechtslage. Sie vertiefen und aktualisieren ihr Wissen und erfahren eine wiederholende Sensibilisierung hinsichtlich typischer Gefährdungen.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die Teilnehmer erlangen die nötigen Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen, als befähigte Personen den arbeitssicheren Zustand von Fahrzeugen und ihren zulassungsfreien Anhängern zu überprüfen und zu bewerten. Besonderes Augenmerk wird auf die Sensibilisierung hinsichtlich der Unfallverhütung gelegt. 

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbrücken/Wechselbehältern
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbrücken/Wechselbehältern
Freie Plätze : 100
Präsenz

Im Seminar erwerben die Teilnehmer das notwendige Wissen zu rechtlichen und technischen Bestimmungen, um als befähigte Person zur Prüfung von Wechselbrücken und -behältern bestellt werden zu können. Es wird neben allgemeinen Regelungen zur Tätigkeit als befähigte Person auch auf spezifische Vorgaben für Wechselbrücken und Prüffristen sowie Prüfdokumentationen eingegangen.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Gefahrstoffschränken
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Gefahrstoffschränken
Freie Plätze : 100
Präsenz

Gefahrstoffschränke dienen der Lagerung von Gefahrstoffen in flüssigem oder gasförmigem Zustand in geschlossenen Behältern.

Seminare Brandschutz & Gebäudetechnik

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Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
Freie Plätze : 100
Präsenz

RWA-Anlagen verhindern keinen Brand, sind aber ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung im Brandfall. Was zunehmend auch im Facility Management eine große Rolle spielt.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
Freie Plätze : 100
Live-Webinar

Sachkundige bzw. befähigte Personen, die für die Planung und Funktion der RWA-Anlagen verantwortlich sind, müssen über umfangreiche Sachkunde verfügen. Dieses Fortbildungsseminar dient zur Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse.

Ausbildung Sprinklerwart
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sprühwasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen (Sprinklerwart)
Freie Plätze : 100
Präsenz

Wasserlöschanlagen sind wichtiger Bestandteil im anlagentechnischen Brandschutz. Im Ernstfall muss ihre Wirksamkeit gesichert sein, um Entstehungs- und Großbrände zu verhindern.

Ausbildung Sprinklerwart
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sprühwasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen (Sprinklerwart)
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Die ordnungsgemäße Prüfung von Sprinkleranlagen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Wandhydranten (Steigleitungen u.ä.) gemäß DIN EN 671-3
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Wandhydranten (Steigleitungen u.ä.) gemäß DIN EN 671-3
Freie Plätze : 100
Präsenz

Um die Betriebsbereitschaft und Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten, müssen Wandhydranten und andere ortsfeste, nicht selbsttätige Löschwasseranlagen regelmäßig geprüft werden.

Seminare Technik & Produktion

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Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die dazu erforderlichen Gesetzeskenntnisse, einen Überblick über die Technischen Regeln und praktischen Verfahrensweisen für die künftige Tätigkeit als befähigte Person.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über geltende Technische Regeln sowie Hinweise zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit anderen Teilnehmern.

Zur Prüfung Befähigte Person von Druckluftanlagen
Zur Prüfung Befähigte Person von Druckluftanlagen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Druckluftanlagen und Druckluftbehälter sind entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend zu prüfen. Diese Prüfungen können, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials, auch durch befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen neben der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln auch die Be- und Auswertungen der Prüfergebnisse als befähigte Person selbstständig durchzuführen.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen (Rettungskennzeichen/Fluchtwegleuchten) (VDE 0108)
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen (Rettungskennzeichen/Fluchtwegleuchten) (VDE 0108)
Freie Plätze : 100
Präsenz

Sicherheitsbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden. Sie ist integrativer Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes. 

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Die ordnungsgemäße Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist. 

Grundlehrgang: Zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz gem. Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und TRBS 1203
Grundlehrgang: Zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz gem. Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und TRBS 1203
Freie Plätze : 100

Die Vermeidung von Explosionsgefahren und das korrekte Verhalten bei Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind von enormer Bedeutung für den sicheren Betrieb. 

Fortbildungslehrgang: Zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz gem. Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und TRBS 1203
Fortbildungslehrgang: Zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz gem. Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und TRBS 1203
Freie Plätze : 100
Präsenz  |  Live-Webinar

Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz" - durchgeführt werden dürfen.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die ordnungsgemäße Prüfung von Erdbaumaschinen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. 

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. 

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die ordnungsgemäße Prüfung von Hebebühnen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die ordnungsgemäße Prüfung von Hebezeugen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern
Freie Plätze : 100
Präsenz

Nach §14 (2) BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gerade bei Kipp-und Absetzbehältern ist die Beanspruchung und Einwirkung sehr groß, so dass Beschädigungen nicht ausbleiben.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die ordnungsgemäße Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist. 

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die zur Ladungssicherung eingesetzten Zurrmittel müssen wie Anschlagmittel unbeschädigt und funktionstüchtig sein. Bei regelmäßiger Nutzung bleiben Abnutzungen und Schäden nicht aus, die aber nicht immer gleich zur Aussonderung führen müssen.

Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die ordnungsgemäße Prüfung von Zurr- und Anschlagmittel sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist. 

Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen (DGUV R 113-020)
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen (DGUV R 113-020)
Freie Plätze : 100
Präsenz

Die Teilnehmer lernen die Anforderungen der DGUV Regel 113-020 und weiterer wichtigen Regeln und Normen bezüglich Hydraulik-Schlauchleitungen, die notwendigen Prüfkriterien und Grundlagen zur Beurteilung des sicheren Zustands des Arbeitsmittels kennen, was es ermöglicht, vom Arbeitgeber als „zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen“ ernannt zu werden.

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