Sicherheit und Effizienz: Weiterbildung für die Stahlindustrie
In der Stahlindustrie zählen verlässliche Abläufe, sichere Arbeitsbedingungen und gleichbleibend hohe Produktqualität. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es umfassendes Know-how in Arbeitssicherheit und Brandschutz. Kompetenzen in Elektrotechnik und Anlagentechnik sichern den reibungslosen Produktionsbetrieb, während ein wirksames Umweltmanagement Ressourcen schont und Nachhaltigkeit fördert.
Mit praxisnahen Weiterbildungen bereitet die TÜV Akademie Fachkräfte gezielt auf die Herausforderungen der Stahlindustrie vor. Jetzt Weiterbildung buchen und Wissen aufbauen.
Arbeitssicherheit
Der Grundlehrgang vermittelt das zur Gewährleistung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter notwendige Wissen, veranschaulicht theoretische Grundlagen anhand ausgewählter Praxisbeispiele und bietet ausreichend Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Im Seminar lernen die Teilnehmer die Rechtsgrundlagen, Sicherheitsanforderungen sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten der befähigten Person pressenspezifisch kennen.
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Beim Einsatz von Kranen müssen Kranführer mit dem Kran sicher, wirtschaftlich und zweckmäßig umgehen können. Für den Kranführer ist eine gründliche und möglichst umfassende Unterweisung erforderlich.
In diesem Grundlehrgang erhalten die Teilnehmer die Befähigung, PSA unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und situationsgerechter Auswahl zur Anwendung zu bringen. Zusätzlich werden sie qualifiziert, Rettungsmaßnahmen eigenständig durchzuführen.
Brandschutz
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Logistik
Grundlage für die Ladungssicherung sind die Anforderungen der Richtlinie VDI 2700a. Alle Personen, die in die Transportkette involviert sind, müssen über Wissen zu wirkungsvollen Ladungssicherungsmaßnahmen verfügen.
Energiemanagement
Eine wichtige Funktion bei Einführung und Aufrechterhaltung eines EnMS kommt dem Energiemanagementbeauftragten zu: Er unterstützt den Energiemanager bei anfallenden organisatorischen sowie administrativen Aufgaben und ist für die praktische Umsetzung und Überwachung der Arbeiten zuständig.
Energiekosten sind ein elementarer Faktor in der Ausgabenstruktur von Unternehmen. Ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 schafft den Rahmen, um den Energieverbrauch und die Kosten erheblich zu reduzieren.
Anlagentechnik
Die Teilnehmer werden befähigt, eine Anlage (Großwasserraumkessel, Schnelldampferzeuger mit Erdgas- bzw. Heizöl-EL-Feuerung) nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu betreiben.
Elektrotechnik
In der betrieblichen Praxis sind die Geschäftsführer/Unternehmer oftmals selbst keine Elektrofachkräfte und können somit die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, um sicher definierte Aufgaben an oder in der Nähe von elektrischen Arbeitsmitteln auszuführen. Es werden Gefahren des elektrischen Stromes, nötige Schutzmaßnahmen und die möglichen Aufgaben besprochen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernommen werden können.
Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
Umweltmanagement
Durch die AbfBeauftrV wurde der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erweitert.
Dieser Lehrgang dient gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EfbV dem Erwerb der dazu notwendigen Fachkunde.