Seminare für die Landwirtschaft
Biogasanlagen sind in der Regel genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Die TRGS 529 und dir TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vor. Betreiber müssen eine verantwortliche Person sowie einen Stellvertreter zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen und entsprechende Qualifizierungen vorweisen.
Die Zahl der Biogasanlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Anlagenfahrer ihrer Verantwortung und Pflichten sowie möglichen Gefahren nicht immer im vollen Maße bewusst sind.
Der behördlich nach Anhang II der 5. BImSchV anerkannte Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen, um als Immissionsschutzbeauftragter rechtskonform agieren zu können. Daneben werden wichtige technisch-wissenschaftliche Hintergründe zum Immissionsschutz vermittelt.
Die Teilnehmer erfüllen ihre gesetzliche Pflicht zur Fortbildung gemäß § 9 der 5. BImSchV und werden dabei über Neuerungen und Erfahrungen zum Thema Immissionsschutz informiert.
Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 - Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle - besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen.