Ausbildung & Weiterbildung
im Facility Management
Facility Management umfasst eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Verwaltung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Um die Sicherheit von Immobilien und Liegenschaften zu gewährleisten, sind Facility Manager mit umfangreichen administrativen und technischen Aufgaben der Gebäudetechnik und des Gebäudemanagements betraut. Besonders Instandhaltungs-Tätigkeiten von Gewerbeimmobilien inklusive aller dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen zählen dazu. Doch auch die Gewährleistung der Sicherheit von Wohngebäuden zum Schutz der Bewohner ist als ein Bestandteil der Wohnungswirtschaft von großer Wichtigkeit.
In der gesamten Immobilienwirtschaft deckt das Facility Management alle Schritte von der Planung bis hin zur Überprüfung und Bewirtschaftung von Immobilien ab. Diese Arbeiten sind mit viel Verantwortung verbunden und sollten darum nur von geschultem Personal wahrgenommen werden. Die TÜV Akademie bietet ein umfangreiches Bildungsangebot in den Bereichen Gebäudetechnik und Brandschutz, um Ihr Personal auf eine Tätigkeit im Facility Management vorzubereiten.
Gebäudetechnik & Liegenschaften
Technische Gebäudeausrüstung wird immer komplexer, was die Anforderungen an Nutzung und Wartung stetig erhöht. Alle Beschäftigten in der Haustechnik, Verwaltung und Wartung von Gebäuden haben in diesem Bereich sehr umfangreiche Aufgaben zu erfüllen, für deren Erledigung immer mehr Fachwissen wichtig ist.
Jeder Eigentümer von Immobilien ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit der Objekte Sorge zu tragen. Verkehrssicherheit bedeutet, dass das Gebäude und die Außenanlagen durch Dritte unbedenklich genutzt werden können.
Die Teilnehmer erwerben in der Hygieneschulung gemäß VDI 6022 Kategorie A spezifische Kenntnisse, welche mit dem erfolgreichen Bestehen der Lernerfolgskontrolle nachgewiesen werden.
Die Teilnehmer erwerben in der Hygieneschulung Kenntnisse zu den hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B.
Für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen besteht akuter Handlungsbedarf, um einen hygienisch sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Dies bedeutet konkret, eine Kontamination des Kühlturmwassers durch Legionellen, Pseudomonaden oder Schimmelpilze zu verhindern.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse zu den Sicherheitsanforderungen, die die aktuellen technischen Regeln für den Betrieb von Aufzugsanlagen vorschreiben.
Brandschutz
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Der bautechnische Brandschutz ist als Gesamtheit aller bautechnischen, baugestalterischen und auch funktionsplanerischen Maßnahmen zu verstehen, deren Zielstellung in der Vermeidung und Unterbindung von Brandentstehung sowie der Reduzierung einer gefährlichen Brandausbreitung ist.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich.
Der im Grundlehrgang erworbene Wissens- und Kenntnisstand zum Brandschutz muss stetig gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und ausgebaut werden.
Wasserlöschanlagen sind wichtiger Bestandteil im anlagentechnischen Brandschutz. Im Ernstfall muss ihre Wirksamkeit gesichert sein, um Entstehungs- und Großbrände zu verhindern.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Sprinkleranlagen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
RWA-Anlagen verhindern keinen Brand, sind aber ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung im Brandfall. Was zunehmend auch im Facility Management eine große Rolle spielt.
Sachkundige bzw. befähigte Personen, die für die Planung und Funktion der RWA-Anlagen verantwortlich sind, müssen über umfangreiche Sachkunde verfügen. Dieses Fortbildungsseminar dient zur Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse.
Es wird ein Überblick zu den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen gegeben und eine praktische Unterweisung zu Wartungsaufgaben und Prüftätigkeiten durchgeführt.
Im Seminar aktualisieren und vertiefen die Teilnehmer ihre Kenntnisse zu Brandschutzklappen inkl. asbesthaltiger Exemplare.
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht.
Neuland wird mit der Klassifizierungsnorm für Türen und Tore mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften betreten, aber auch die Produktnormen "Türen” und "Tore” bedeuten Abschied nehmen von Gewohntem.
Um die Betriebsbereitschaft und Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten, müssen Wandhydranten und andere ortsfeste, nicht selbsttätige Löschwasseranlagen regelmäßig geprüft werden.