Befähigte Person zur Prüfung von Fahrrädern gemäß DGUV Information 208-047 und DGUV Information 208-049
570,00 €
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrrädern
Nutzen
- Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten mit Fahrzeugen / Fahrrädern ist eine regelmäßige Überprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Mit bestandener Abschlussprüfung des Seminars sind Sie in der Lage, Ihren 2 Rad-Fuhrpark rechtssicher unter Arbeitssicherheitsaspekten zu betreuen.
- Unser Seminar vermittelt Ihnen das nötige allgemeine fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen und operativen Routineinspektion.
Zielgruppe
Fachpersonal mit einer technischen Ausbildung wie Kfz-, Land- und Baumaschinenmechaniker oder Mechaniker mit vergleichbarem Abschluss, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung/Instandhaltung und dem Umgang mit Fahrzeugen beauftragt werden soll oder für deren Sicherheit verantwortlich sein wird.
Seminarinhalt
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203, Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- Abgrenzung zu DGUV V 70
- DGUV Grundsatz 314-003
- DGUV Information 280-047 und 280-049
- Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Verantwortung und Haftung
- Festlegung der Prüffristen
- Arten und Aufbau von Fahrrädern
- Kontrolle für Sicherheit am Fahrrad
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in der Praxis
- Theoretische Abschlussprüfung
4 Seminarstunden
1 Tag
Abgeschlossene Berufsausbildung, die es dem Teilnehmer möglich macht, das Arbeitsmittel "Fahrrad" technisch zu prüfen und zu beurteilen, sowie nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel und entsprechende Reparaturerfahrung.
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0
Unabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen muss der Teilnehmer die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen, um bestellt werden zu können.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.